Stürme und Überschwemmungen durch „Irma“: Kündigungsrecht für Pauschalreisende

Wenn ein Urlaubsort betroffen ist, können Pauschalurlauber wegen höherer Gewalt kündigen und müssen den Reisepreis nicht zahlen. Darüber infomiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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