Kein Rückgriff beim Arbeitnehmer bei Übernahme seiner pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber aufgrund tatsächlicher Verständigung

Laut ArbG Siegburg kann der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer nicht Rückgriff nehmen, wenn er die pauschale Lohnsteuer für dessen Tätigkeit im Wege einer tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt übernimmt (Az. 3 Ca 1304/17).

Powered by WPeMatico