Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Rauchwarnmelder nicht ermessensfehlerhaft

Das AG München entschied, dass ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern in der Regel nicht ermessensfehlerhaft ist (Az. 482 C 13922/16 WEG).

Powered by WPeMatico