Abstufung der K 54 zur Gemeindestraße rechtmäßig

Das VG Koblenz hat die Klage der Ortsgemeinde Mutterschied gegen die Abstufung der Kreisstraße 54 (K 54) zur Gemeindestraße abgewiesen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sei eine Umstufung vorzunehmen, wenn die Verkehrsbedeutung einer Straße sich ändere (Az. 5 K 1465/16).

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