Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

Der Versuch einer Fahrzeughalterin, dem Kraftfahrtbundesamt die Unterrichtung der örtlichen Zulassungsbehörde über die Nicht-Teilnahme ihres Diesel-Pkw an der von der Herstellerin (Volkswagen AG) durchgeführten Rückrufaktion vorläufig gerichtlich untersagen zu lassen, bleibt auch in zweiter Instanz ohne Erfolg (OVG Schleswig-Holstein, Az. 4 MB 56/17).

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