Ausnahmegenehmigung zum Besuch des United World College in Maastricht/NL ist zu erteilen

Die Schulpflicht nach dem Schulgesetz ist in der Regel durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Ausnahmsweise kann eine Genehmigung zum Besuch einer Schule im Ausland in der Primarstufe erteilt werden, wenn besonders wichtige Gründe vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Aufenthalt in Deutschland nachweislich nur vorübergehend ist. So das VG Aachen (Az. 9 K 1196/17).

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