Musterverfahren gegen Volkswagen AG nach dem KapMuG: Anmeldefrist für Anleger ist abgelaufen

Das OLG Braunschweig informiert, dass für im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz rechtzeitig angemeldete Schadensersatzansprüche die Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.

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