Keine Krankenversicherungsbeiträge auf durch das Versorgungswerk der Presse vermittelte Versicherungsleistungen

Auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 2/16 R).

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