Tierarzt muss Behandlungskosten für die fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen

Das AG Ansbach entschied, dass ein Tierarzt einem Pferdebesitzer Nachbehandlungskosten für eine fehlerhaft durchgeführte Kastration eines Pferdes erstatten muss. Die Kastration habe nicht den Regeln der tierärztlichen Kunst entsprochen (Az. 3 C 78/15).

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