Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen

Das LG Berlin entschied, dass ein Mieter von seinem Vermieter beanspruchen kann, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann (Az. 18 S 339/16).

Powered by WPeMatico