Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter im BGBl. veröffentlicht

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter weist darauf hin, dass nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler das BMWi ab sofort berechtigt ist, per Verordnung die Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung wie auch die Berufshaftpflichtversicherung dieser Berufsgruppe zu regeln.

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