Fehlverhalten eines Mieters rechtfertigt Abmahnung oder Kündigung, nicht beides

Laut Deutschem Anwaltverein hat das AG Hamburg entschieden, dass das Fehlverhalten eines Mieters entweder eine Abmahnung oder eine Kündigung, nicht aber beides rechtfertigt (Az. 46 C 144/16).

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