Keine rechtlichen Bedenken gegen Wegfall der rentensteigernden Bewertung von Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung

Eine unterschiedliche Behandlung der Anrechnungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen im Gegensatz zu den Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung sei bei Berechnung der Regelaltersrente gerechtfertigt. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 11 R 2205/16).

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