WEG: Alle Gründe der Anfechtung müssen rechtzeitig angesprochen werden

Eine Eigentümergemeinschaft regelt ihre Angelegenheiten durch Beschlüsse. Ein Eigentümer kann gegen einen Beschluss mit einer Anfechtungsklage gerichtlich vorgehen. Zur Wahrung der Begründungsfrist hat das AG Charlottenburg Stellung genommen (Az. 72 C 16/16). Darauf wies der Deutsche Anwaltverein hin.

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