Kosten einer Behandlung in türkischer Privatklinik sind nur teilweise zu erstatten

Laut LSG Hessen muss eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung Leistungen in der Türkei nur nach türkischem Recht erbringen. Dies umfasse regelmäßig keine Behandlungen in einer Privatklinik (Az. L 8 KR 395/16).

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