Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigert

Laut BVerfG hat die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht bei der Beantwortung von Anfragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht nicht genügt und hierdurch Rechte des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder verletzt (Az. 2 BvE 2/11).

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