Hauseigentümerin verkauft Hausgrundstück an ihren Prozessbevollmächtigten, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten – Kaufvertrag sittenwidrig
SG Koblenz, Pressemitteilung vom 13.11.2017 zum Urteil S 14 AS 883/15 vom 17.10.2017
Während des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Klägerin das Haus dann an ihren Rechtsanwalt verkauft, der sie in dem gerichtlichen Verfahren von Anfang an vertreten hat. Der vereinbarte Kaufpreis soll lt. Vertrag erst nach mehr als zehn Jahren gezahlt werden, wenn die Klägerin längst im Rentenalter ist. Gleichzeitig hat sich die Klägerin dem Anwalt gegenüber verpflichtet, für den Verbleib in dem Haus eine monatliche Miete zu zahlen. Für diese Miete soll nach den Vorstellungen beider das Jobcenter aufkommen. Diese Erwartung wird sich nicht erfüllen.
Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass der Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Demgemäß bleibe die Klägerin Hauseigentümerin und sei nicht vermögenslos. Der notarielle Kaufvertrag sei nur geschlossen worden, um sich zu Lasten der Allgemeinheit zu bereichern. Das gelte auch für den Anwalt, denn dieser wolle eine vom Jobcenter bezahlte Miete kassieren, ohne für das Haus bezahlt zu haben. Als besonders merkwürdig wertet das Gericht, dass der Anwalt nach dem notariellen Vertrag die vom Jobcenter finanzierte Miete sogar behalten könne, wenn er das Haus später an die Klägerin zurückübereigne. In diesem Fall hätte er über Jahre eine von der Allgemeinheit finanzierte Miete für ein Haus erhalten, für das er nie irgendetwas bezahlt habe.
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