Bundesrat nimmt europäische Pläne zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen zur Kenntnis
Bundesrat, Mitteilung vom 24.11.2017
Gefährdung der europäischen Sicherheit und Ordnung
Der gemeinsame Kontrollmechanismus soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, geschlossen zu reagieren, wenn ausländische Investoren europäische Unternehmen aufkaufen, die im Bereich kritischer Technologien oder Infrastrukturen tätig sind. Bislang gebe es in gut der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten keine derartigen Überprüfungsmechanismen, heißt es zur Begründung des Vorschlags. Die bereits existierenden Mechanismen unterschieden sich in zahlreichen Aspekten.
Kooperationsmechanismus zur Information
Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, einen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur frühzeitigen Information über eventuell gefährdende Investitionen einzurichten. Hierfür werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission und andere EU-Länder über alle ausländischen Direktinvestitionen zu benachrichtigen, die sie auf nationaler Ebene überprüfen.
Powered by WPeMatico