beA für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte startet!
BRAK, Pressemitteilung vom 24.11.2017
Damit wird es auch für Syndici möglich, am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen, der derzeit freiwillig nutzbar ist und für den ab dem 01.01.2018 eine neue Entwicklungsstufe eintritt: Alle Anwältinnen und Anwälte sind dann gesetzlich verpflichtet, elektronische Post, die vom Gericht, von Behörden oder von gegnerischen Kollegen in ihr beA gesandt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Ab 2020 bzw. spätestens 2022 dürfen Schriftsätze nur noch elektronisch bei Gerichten eingereicht werden. Während das beA bereits seit einem Jahr von Rechtsanwältinnen und -anwälten genutzt werden kann, konnte es für Syndici erst jetzt realisiert werden, weil diese Art der Anwaltszulassung vom Gesetzgeber erst nachträglich geschaffen wurde und dadurch umfangreiche Umbauten am beA-System notwendig wurden.
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Weitere Informationen finden Sie in der Sonderausgabe des beA-Newsletters vom 24.11.2017 auf der Homepage der BRAK.
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