Die steuerliche Förderung von Biokraftstoffen muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht geändert werden. Bei Biodiesel gebe es keine steuerliche Überkompensation, heißt es in dem Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2010.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 13.09.2011
Die steuerliche Förderung von
Biokraftstoffen muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht geändert werden. Bei
Biodiesel gebe es keine steuerliche Überkompensation, heißt es in dem von der
Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für
Biokraftstoffe 2010 (17/6928). Bei Kraftstoff aus Pflanzenöl sei im vergangenen
Jahr eine Überkompensation durch die Förderung im Vergleich zu fossilem Diesel
festgestellt worden. Diese Überkompensation bestehe jedoch in diesem Jahr nicht
mehr.
Zur Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe heißt es in dem
Bericht allgemein, diese Rohstoffe könnten jenseits der Treibhausgasminderung
sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen haben. So müssten beim
Import von Biomasse aus tropischen Regionen die ökologischen Folge-wirkungen
beachtet werden. Der Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen
Produktion zu Lasten der letzten noch verbliebenen Regenwälder gehen könnten,
werde jedoch durch die 2009 verabschiedete Nachhaltigkeitsverordnung im Bereich
der Biokraftstoffe entgegengewirkt. Danach dürfen Biokraftstoffe nur noch dann
auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden, wenn sie „nachweislich
nachhaltig“ hergestellt wurden. Mit der Biokraftstoffquote wird die
Mineralölwirtschaft verpflichtet, Biokraftstoffe auf den Markt zu bringen und
abzusetzen. Diese Biostoffquote liegt bei 6,25 energetischen Prozent des
Gesamtkraftstoffabsatzes.
Quelle: Deutscher Bundestag
———————-