Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg ab 01.01.2018
OLG Brandenburg, Pressemitteilung vom 14.12.2017
Die Änderungen betreffen zunächst die Anhebung des Mindestunterhaltes für Minderjährige entsprechend der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28. September 2017 und eine damit verbundene Anhebung der Bedarfssätze in der 2. bis 5. Einkommensgruppe. Die Höhe des Kindergeldes, das ab dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro beträgt, ist in der Anlage II der Leitlinien berücksichtigt. Dort werden die Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen Kindergelds aufgeführt.
Geändert werden zudem die Einkommensgruppen, die angehoben werden. Die Tabelle beginnt künftig mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“, statt bisher „bis 1.500 Euro“.
Bei den berufsbedingten Aufwendungen ist der ausbildungsbedingte Aufwand jetzt in Höhe von pauschal 100 Euro statt bisher 90 Euro berücksichtigungsfähig.
Sämtliche Änderungen sind auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts unter dem Stichwort „Unterhaltsleitlinien“ im Volltext abrufbar.
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Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburg ab 01.01.2018
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