„Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung vom 20.12.2017
Im Einzelnen bedeute dies, dass die Finanzämter keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen gebe es nur, wenn durch diese Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde. Dagegen würden wie in den Vorjahren Steuerbescheide auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit Steuererstattungen für die Steuerzahler nicht verzögert würden. „Während der Weihnachtstage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, begründete Görke den Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerzahler.
Brandenburgs Finanzminister bat außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Deshalb werden die Finanzämter auch in der Weihnachtszeit – wenn erforderlich – durch Mahnung an bereits fällige Steuern erinnern.
Die 13 Finanzämter und die drei weiteren Service- und Informationsstellen im Land schließen ab dem 23. Dezember für den Publikumsverkehr und stehen ab 2. Januar 2018 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
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