MwSt-Mindestnormalsatz dauerhaft 15 %
Obwohl den Mitgliedstaaten bei einem endgültigen Mehrwertsteuersystem auf der Grundlage des Prinzips der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen eingeräumt werden könnte (ein Vorschlag hierzu liegt noch nicht vor), sollte nach Ansicht EU-Kommission in einem solchen endgültigen Mehrwertsteuersystem ein Mehrwertsteuer-Mindestnormalsatz gelten.
Die Verabschiedung des Vorschlags bedarf der Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten im Rat.
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