Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, auf den Stand vom 01.01.2018 aktualisiert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10001).

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

BMF, Schreiben III C 3 – S-7492 / 07 / 10001 vom 02.01.2018

Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 6. Januar 2017 – III C 3 – S-7492 / 07 / 10001 (2016/1166460) -, BStBl I S. 99, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. Januar 2018 ersetzt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Powered by WPeMatico