Praxishinweis: Neues Datenschutzrecht und Berufsverschwiegenheit
WPK, Mitteilung vom 09.01.2018
In einem Praxishinweis erläutert WPK-Vorstandsmitglied WP/StB Evi Lang die gesetzlichen Ausnahmeregelungen zum Schutz der Verschwiegenheit des WP/vBP und wirft einen Blick auf die Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden.
- Das ab dem 25. Mai 2018 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz enthält auch Regelungen zur Verschwiegenheit des WP/vBP.
- Danach gelten bestimmte Informationspflichten oder Auskunftsrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht, wenn diese mit der Schweigepflicht des WP/vBP kollidieren.
- Auch die Ermittlungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden werden entsprechend beschränkt.
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Neues Datenschutzrecht und Berufsverschwiegenheit – Auf welche Ausnahmeregelungen WP/vBP achten müssen
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