Kein Anspruch auf Übernahme der denkmalgeschützten Villa Auerbach in Saalfeld durch den Freistaat
OVG Thüringen, Pressemitteilung vom 10.01.2018 zum Urteil 1 KO 106/15 vom 10.01.2018 (nrkr)
Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz kann ein Privateigentümer die Übernahme des Eigentums gegen angemessene Entschädigung verlangen, wenn Maßnahmen dazu führen, dass er das Eigentum insgesamt nicht mehr wirtschaftlich zumutbar nutzen kann. Eine solche, die Übernahme und Entschädigungspflicht auslösende Situation vermochte der Senat im heute entschiedenen Fall nicht festzustellen. Insoweit war hier maßgeblich, dass von dem Kläger keine ihm wirtschaftlich nicht mehr zumutbare Erhaltungsmaßnahme im Sinne der Vorschrift gefordert war. Einen von einer konkreten Maßnahme losgelösten Übernahmeanspruch gebe es aber nicht, so der Senat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht kann beim Bundesverwaltungsgericht mit der Beschwerde angefochten werden.
Powered by WPeMatico