EU-Parlament zum Grünbuch Abschlussprüfung

Das EU-Parlament hat am 13.09.2011 seine Entschließung zum Grünbuch Abschlussprüfung verabschiedet. Mit dem Grünbuch hatte die EU-Kommission Rolle und Umfang der Abschlussprüfung hinterfragt und die Bedeutung der gesetzlich verankerten Abschlussprüfung für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte betont.

Das EU-Parlament hat am 13.09.2011 seine Entschließung zum Grünbuch Abschlussprüfung verabschiedet. Mit dem Grünbuch hatte die EU-Kommission Rolle und Umfang der Abschlussprüfung – gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise – hinterfragt und die Bedeutung der gesetzlich verankerten Abschlussprüfung für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte betont. Dies findet die Unterstützung des EU-Parlaments. Insbesondere teilt das EU-Parlament die Auffassung, dass der Absturz einer der „Big Four“-Gesellschaften ein Risiko für die Glaubwürdigkeit des gesamten Berufsstands der Abschlussprüfer bedeuten würde und erwartet – selbst wenn der Zusammenbruch keinen unmittelbaren Dominoeffekt zulasten der übrigen Wirtschaft habe – ein Moral-Hazard-Risiko. Deshalb sollten Notfallpläne in Bezug auf die großen Prüfungsgesellschaften verstärkt und die Möglichkeit minimiert werden, dass eine Prüfungsgesellschaft ohne triftigen Grund aus dem Markt aussteige.

Der Konzentration sollte durch eine Vereinfachung die Vorschriften im Prüfungsbereich auf EU-Ebene entgegengewirkt werden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, Vorschläge zur Erleichterung des Marktzugangs und Beseitigung der Markteintrittshürden vorzulegen. Insbesondere sollte die Aufnahme einschränkender Klauseln zugunsten der „Big Four“ in Verträgen untersagt werden. Die Förderung von Fusionen mittlerer und kleiner Prüfungsgesellschaften und ggf. die Einführung eines Zertifikats und Qualitätsregisters für Prüfungsgesellschaften könnten ebenfalls zur Verbreiterung des Markts beitragen.

Die vorgeschlagene Bestellung und Vergütung des Prüfers durch eine Regulierungsbehörde statt durch das geprüfte Unternehmen, mit der nach Auffassung der EU-Kommission mehr Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften erreicht werden könnte, wird vom EU-Parlament abgelehnt: Der Prüfer sollte vom – mit erfahrenen Mitgliedern besetzten – Prüfungsausschuss des Unternehmens bestellt werden, dem auch eine wichtige Aufsichtsfunktion zukomme. Hinsichtlich der vorgeschlagenen obligatorischen Rotation der Prüfungsgesellschaften und der gemeinsamen Prüfungen von Audit-Konsortien unter Einbeziehung von nicht systemrelevanten Prüfungsgesellschaften hält sich das EU-Parlament zurück und fordert zunächst die Durchführung einer Folgenabschätzung.

Um die Basis für ein hochwertiges Prüfsystem zu schaffen, sollte die EU-Kommission Vorschläge in den Bereichen Corporate Governance und Abschlussprüfung vorlegen. Gleichzeitig fordert das EU-Parlament eine umfassendere Folgenabschätzung von der EU-Kommission, u. a. zur Ausweitung der Aufgabenstellung des Prüfers auf die Prüfung risikorelevanter Informationen.

Im Hinblick auf das von der EU-Kommission zur Debatte gestellte Verbot von Nichtprüfungsleistungen durch Prüfungsgesellschaften unterstützt das EU-Parlament zur Vermeidung von Interessenkonflikten klare Trennlinien zwischen Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen. Die EU-Kommission sollte ein Verzeichnis der Bedingungen erstellen, unter denen Dienstleistungen als mit Prüfungsleistungen unvereinbar gelten. So könne vermieden werden, dass Prüfungspreise in der Hoffnung auf einen Ausgleich durch ergänzende Dienstleistungen künstlich gesenkt würden. Allerdings könne die Erbringung von Nichtprüfungsdienstleistungen, sofern sie nicht mit der Unabhängigkeit der Prüfer unvereinbar sind, aufgrund der Erweiterung der in kleinen und mittleren Prüfungsunternehmen verfügbaren Kompetenzen eine wichtige Rolle spielen.

Mit Blick auf die Internationalen Rechnungsprüfungsstandards (ISA) fordert das EU-Parlament die EU-Kommission zu Aktivität auf und drängt auf die unverzügliche Annahme der ISA.

Das Aufsichtsverfahren für Abschlussprüfungen sollte aus Sicht des EU-Parlaments harmonisiert werden. Aufsichtsbehörden sollten intervenieren können, wenn der Honoraranteil eines Kunden an den Gesamteinnahmen einen bestimmten Wert übersteige, um die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft zu gewährleisten. Um dies kontrollieren zu können, sollten Honorare, die einem einzelnen Kunden in Rechnung gestellt werden und eine bestimmte Schwelle überschreiten, offengelegt werden. Außerdem wird die EU-Kommission aufgefordert, eine EU-weite Haftungsregelung für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer auszuarbeiten.

Ein Gesetzgebungsvorschlag – möglicherweise eine Kombination aus Richtlinienänderung und Empfehlung – könnte von der EU-Kommission im November 2011 vorgelegt werden. Binnenmarktkommissar Barnier misst dem Thema besondere Bedeutung bei – dabei orientiert er sich augenscheinlich stark an den Bestimmungen seines Heimatlandes Frankreich.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Quelle: DATEV eG