Regierung: BAföG keine Grundsicherung

Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke geantwortet, dass die vom BVerfG getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden könne, da die typische Situation von BAföG-Beziehern mit der von Beziehern von Grundleistungen nach dem SGB II nicht vergleichbar sei.

Regierung: BAföG keine Grundsicherung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.01.2018

Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums kann nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/498 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 19/356 ). In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehe es um erwerbsfähige Menschen, die kein unterhaltssicherndes Einkommen erzielen und bei denen es auch keine kurzfristige Hoffnung auf Besserung gebe.

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