Bekämpfung der Geldwäsche: Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz
WPK, Mitteilung vom 31.01.2018
Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat am 29. Januar 2018 Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 beschlossen, die unter „Mitglieder > Bekämpfung der Geldwäsche > Hinweise für die Praxis“ abrufbar sind.
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Auslegungs- und Anwendungshinweise der Wirtschaftsprüferkammer zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
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