Deutschlands Hightech-Wirtschaft braucht auch eine Hightech-Verwaltung
DIHK, Mitteilung vom 08.02.2018
Ein „Weiter so“ reicht nicht
Durch ein echtes wirtschaftsorientiertes E-Government kann die Verwaltung Unternehmen erheblich von Bürokratiekosten entlasten und ihnen die Nutzung von Verwaltungsleistungen erleichtern. So werden Prozesse zwischen Verwaltungen und Unternehmen beschleunigt. Ein einfaches „Weiter so“ beim E-Government reicht nicht. Der Erfolg bisheriger E-Government-Projekte wurde durch uneinheitliche Lösungskonzepte und durch Defizite im Projektmanagement, in der Standardisierung, aber auch in der konkreten Umsetzung der Anwendungen gemindert.
Single Point of Contact für die Wirtschaft
Die Wirtschaft braucht eine zentrale Anlaufstelle, einen „Single Point of Contact“, über die Verwaltungsebenen hinweg. Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist es, die zahlreichen bestehenden Ansätze zu konsolidieren und schnell in einem gemeinsamen Projekt umzusetzen. Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt ein klares Ziel vor: Bis Ende 2022 müssen alle geeigneten Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern online bereitgestellt und im übergreifenden Portalverbund nutzbar sein. Ein wesentlicher Baustein der Portale sollten sichere, europarechtskonforme Identifizierungs- und Transaktionsmechanismen sein.
Bedarfsorientiertes Vorgehen
Die spezifischen Anforderungen von Unternehmen sollten bei der Gestaltung des Portalverbundes berücksichtigt werden. So verfügen Unternehmen bereits über eine eigene IT-Landschaft (z. B. CRM- und ERP-Systeme, Identifizierungsmechanismen, E-Rechnung). Nun gilt es, diese intelligent mit der Verwaltung zu vernetzen. Digitale Verwaltungsangebote können nicht parallel dazu aufgebaut, sondern müssen über offene und standardisierte Schnittstellen angebunden werden. Wichtig wäre, dass Bürger und Unternehmen der Verwaltung möglichst viele Standardinformationen nur noch einmal mitteilen müssen (once only). Deren Aufgabe bestünde dann darin, die Informationen datenschutzkonform untereinander auszutauschen.
Kooperative Steuerung und Umsetzung
Ein Mehrwert beim E-Government kann nur entstehen, wenn Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen sowie innerhalb der EU stärker zusammenarbeiten und ihr Vorgehen über Ressortgrenzen hinweg enger abstimmen. Das OZG räumt dem Bund weitergehende Entscheidungsrechte ein. So kann dieser für die Ausführung von Bundesgesetzen künftig in Abstimmung mit dem ITPlanungsrat die Verwendung bestimmter IT-Komponenten verbindlich vorgeben und Standards festlegen. Daraus ergeben sich Chancen, die konsequent genutzt werden sollten.
IHK-Organisation unterstützt
Der DIHK macht Vorschläge für ein wirtschaftsorientiertes E-Government. An der Umsetzung sollten alle Beteiligten gemeinsam arbeiten. Die IHKs begleiten in ihren Bundesländern die Einführung von E-Government-Gesetzen und -Lösungen und setzen diese in ihrem eigenen Verantwortungsbereich um.
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