Neuer Mindestlohn für alle im Baugewerbe
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21.02.2018
Kurzfassung
Der Branchenmindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten.
Die Mindestlohnverordnungen treten am 1. März 2018 in Kraft.
- Die Laufzeit der Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk endet am 31. Dezember 2019.
- Die Mindestlohnverordnung in der Gebäudereinigung tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
- Die Mindestlohnverordnung im Baugewerbe gilt bis 31. Dezember 2019.
Wer bestimmt die Höhe des Mindestlohns?
Geregelt wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Bei seiner Einführung 2015 betrug er 8,50 Euro brutto. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht. Das hatte die Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Sie prüft alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn anzupassen ist. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne.
Darüber hinaus können von den Tarifpartnern branchenbezogene Mindestlöhne vereinbart werden. Sie dürfen nicht unter dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Die Bundesregierung kann sie per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären.
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