Neue Regeln für Bürgerenergieprojekte

Der Bundesrat will die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern, um eine drohende Ausbaulücke zu vermeiden und um einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

Neue Regeln für Bürgerenergieprojekte

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.03.2018

Der Bundesrat will die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern, um eine drohende Ausbaulücke zu vermeiden. Zudem gehe es darum, einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)( 19/1320 ). Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten.

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