Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger
Bundesrat, Mitteilung vom 23.03.2018
Und umgekehrt
Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Der Schutz umfasst unter anderem Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder bei Verhaftungen. Bereits seit den 1990er Jahren ist diese gegenseitige Unterstützung Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.
Regelung zur Kostenerstattung
Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Es enthält auch eine Regelung zur Kostenerstattung: Muss Deutschland einem anderen Land dessen Auslagen erstatten, kann es anschließend diesen Betrag vom betroffenen Bürger wieder zurückholen.
Mehrere Hundert Fälle
Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. In acht Fällen haben Deutsche die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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