Landwirt beim Aufstellen einer Wühlmausfalle versichert
SG Münster, Pressemitteilung vom 18.04.2018 zum Gerichtsbescheid S 3 U 11/16 vom 05.04.2018 (nrkr)
Kosten einer sog. hyperbaren Sauerstofftherapie (Einatmen von reinem Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck) – wie vom Landwirt beantragt – muss der Unfallversicherungsträger allerdings nicht erstatten, da die Wirksamkeit der Sauerstofftherapie nicht hinreichend nachgewiesen ist. Das hat das Sozialgericht Münster entschieden und im Ergebnis die Klage eines Warendorfer Landwirts auf Erstattung der Therapiekosten i. H. v. rund 2.600 Euro abgewiesen (Gerichtsbescheid vom 05.04.2018, Aktenzeichen: S 3 U 11/16).
Die Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
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