Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 24. Oktober 2017 – II R 44/15
FinMin Baden-Württemberg, Erlass (koordinierter Ländererlass) 3 – S-381.2b/14 vom 23.04.2018
Seine Entscheidung hat der Bundesfinanzhof maßgeblich damit begründet, dass die Vermietungstätigkeit nach ertragsteuerlichen Grundsätzen die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreiten und als originär gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein müsse. Hierfür reiche die bloße Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnungen nicht aus. Auch auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen komme es entgegen der Verwaltungsauffassung nicht an.
Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. An der bisherigen typisierenden Betrachtungsweise in R E 13b.13 Abs. 3 ErbStR 2011 ist weiterhin festzuhalten.
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