Steuerzinsen sind zu hoch – BdSt fordert: Politik sollte Zinssatz halbieren
Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 14.05.2018
Der Bund der Steuerzahler selbst unterstützt ein Musterverfahren eines Steuerzahlers aus Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesfinanzhof. Zudem hat der Verband im April in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht anhand von Zahlen und Daten aufgezeigt, dass der geltende Zinssatz nicht mehr verfassungsmäßig ist.
Zum Hintergrund
Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, beispielsweise für das Steuerjahr 2016 am 1. April 2018. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat bzw. drei Prozent pro Jahr ein.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BdSt.
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