Versicherungsteuer – Verkaufsaufschlag als Versicherungsentgelt
Urteil des BFH v. 7.12.2016 (BStBl II 2017, 360)
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 4 – S-6403 / 15 / 10001 vom 30.05.2018
Der unter dem Gliederungspunkt II enthaltenen Anwendungsregelung wird folgende Ziffer 3. angefügt:
„3. Es wird nicht beanstandet, wenn die vor dem 1. Dezember 2018 entstandene Versicherungsteuer auf Verkaufsaufschläge nicht in dem hierfür in § 8 Absatz 2 VersStG bestimmten Anmeldungszeitraum angemeldet und entrichtet wird, sondern die insoweit fehlerhaften Steueranmeldungen sobald wie möglich, spätestens bis zum Ende des Jahres 2018, nachträglich korrigiert werden.“
Powered by WPeMatico