Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Zur weiteren Unterstützung in der Praxis haben der DStV und die BStBK ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft.
DSGVO – Muster für die Datenschutzhinweise an Mandanten
DStV, Mitteilung vom 07.06.2018
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Zur weiteren Unterstützung in der Praxis haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft.
Die Informationspflicht besteht nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO für alle Mandate, bei denen seit dem Stichtag 25. Mai 2018 erstmals oder weiterhin personenbezogene Daten erhoben werden.
Powered by WPeMatico