EU-Vertragsrecht bringt Belastung ohne Mehrwert

Verbraucher, Industrie, Handwerk und Notare fordern die Europäische Kommission auf, das Projekt eines zusätzlichen europäischen Vertragsrechts zu überdenken. Der BDI berichtet über die Veranstaltung „Ein Vetragsrecht für Europa – Irrweg oder Ausweg?“.

BDI, Pressemitteilung vom
21.09.2011

Verbraucher, Industrie, Handwerk und
Notare fordern Überprüfung des EU-Vorhabens

Der Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI), die Bundesnotarkammer (BNotK), der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
fordern die Europäische Kommission auf, das Projekt eines zusätzlichen
europäischen Vertragsrechts zu überdenken.

„Ein solches Instrument wird
derzeit nicht benötigt und scheint mehr politisch gewollt als juristisch
durchdacht“, lautet das Fazit der Verbände, die am 21.09.2011 zu der
Veranstaltung „Ein Vertragsrecht für Europa – Irrweg oder Ausweg?“ in Berlin
geladen haben. Auch die Bundesregierung sei gefordert, es dem Bundestag gleich
zu tun und dem Projekt eine deutliche Absage zu erteilen. Bevor über ein
Europäisches Vertragsrecht diskutiert werden könne, müssten zunächst der
konkrete Mehrwert nachvollziehbar dargelegt und das verfolgte Langzeitziel
benannt werden.

Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs zur Einführung
eines Europäischen Vertragsrechts vom Juli 2010 verfolgt die Kommission
zielstrebig die Idee eines „fakultativen Vertragsrechtsinstruments“. Dieses
Rechtsregime soll zusätzlich neben die bestehenden Rechtsordnungen der
Mitgliedstaaten treten und wahlweise von den Vertragsparteien angewendet werden
dürfen. Hiervon ist weder für Verbraucher noch für die Wirtschaft ein konkreter
Nutzen zu erwarten. Zudem verkompliziert ein solches fakultatives Recht die
gesamte Rechtslage, anstatt sie für die Praxis nachvollziehbarer und
handhabbarer zu gestalten. Rechtsunsicherheit und kostenträchtiger
Beratungsbedarf sind die Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. Zudem
verharmlost die Kommission die Auswirkungen des freiwilligen Vertragsrechts, das
mehr juristische Fragen aufwirft als Antworten liefert.

Offenbar stellt
der Vorstoß der Kommission einen ersten, probeweisen Schritt hin zu einem
umfassenden Europäischen Zivilgesetzbuch dar. Ein solches Gesetzeswerk kann aber
nicht von heute auf morgen etabliert werden, sondern allenfalls dann, wenn seine
langfristigen Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen umfassend
analysiert und abgewogen sind.

Quelle: BDI

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