Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2011 (maschinelle/manuelle Berechnung) veröffentlicht.
BMF, Schreiben IV C 5 – S-2361 / 11 /
10003 vom 23.09.2011
Im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder werden hiermit
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn
einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für
die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2011 – Anlage 1 – und - der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für
Dezember 2011 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der
Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die
Kirchenlohnsteuer) –
Anlage 2
bekannt gemacht (§ 39b Abs. 8 und § 51
Abs. 4 Nr. 1a EStG). Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche
Grundlagen/Allgemeines“ wird hier gesondert hingewiesen.
Dieses Schreiben
wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5233522. |
Quelle: BMF
———————-