BMF: Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Erneute Anpassung des Abschnitts 13b.1 UStAE

Die bisherige Verwaltungsregelung in Abschnitt 13b.1 Abs. 22j und 22k UStAE zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von integrierten Schaltkreisen führt in der Praxis zu Anwendungsproblemen. Das BMF teilt in diesem Schreiben die deshalb geänderten Verwaltungsregelungen mit.

BMF, Schreiben (koordinierter
Ländererlass) IV D 3 – S-7279 / 11 / 10001-02 vom 22.09.2011

Kurzfassung

Die bisherige Verwaltungsregelung in
Abschnitt 13b.1 Abs. 22j und 22k UStAE zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers auf Lieferungen von integrierten Schaltkreisen (§ 13b
Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 5 Satz 1 UStG) führt in der Praxis zu
Anwendungsproblemen. Diese sollen durch die im BMF-Schreiben enthaltenen
Regelungen beseitigt werden.

Außerdem wird im zweiten Teil eine
Klarstellung bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten in Abschnitt 13b.1 Abs. 22i UStAE
aufgenommen.

Teil II des BMF-Schreibens IV D 3 – S-7279 / 11 / 10001 vom
24.06.2011 (LEXinform 5233357) bleibt unberührt.

Der erste
Abschnitt des Schreibens beeinhaltet die Änderungen des Abschnitts 13b.1 UStAE
vom 01.10.2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben IV D 2 – S-7109 / 09 /
10001 vom 31.08.2011 (LEXinform 5233472). Die Regelungen sind auf Umsätze
anzuwenden, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
5233523
.

Quelle: BMF

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