Praxishinweis: Mitgliedschaft in einem Netzwerk

Die WPK informiert mit einem Praxishinweis über Einzelheiten des Netzwerkbegriffs.

Praxishinweis: Mitgliedschaft in einem Netzwerk

WPK, Mitteilung vom 25.07.2018

Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk, die natürliche Personen und Gesellschaften betrifft, kann verschiedene Rechtsfolgen – bis hin zum Ausschluss als Abschlussprüfer – auslösen und ist im Rahmen von Inspektionen und Prüfungen der Qualitätskontrollen von Bedeutung. Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist der WPK zur Eintragung in das öffentliche Berufsregister mitzuteilen.WPK-Vorstandsmitglied WP/StB Karl Petersen informiert mit einem Praxishinweis über Einzelheiten des Netzwerkbegriffs.

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