Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 17. Juli 2018
WPK, Mitteilung vom 26.07.2018
Gespräch mit Prof. Dr. Böcking
Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking von der Goethe Universität Frankfurt war als Gast des Vorstandes eingeladen. Er ist Sprecher einer Arbeitsgruppe des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre e. V. (VHB), die Änderungsvorschläge zur Konkretisierung und Modernisierung des Prüfungsgebiets „Angewandte BWL/VWL im WP-Examen“ erarbeitet hat. Der Vorstand diskutierte die Ergebnisse.
Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens
Im Hinblick auf die Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens hat sich der Vorstand mit Anmerkungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) befasst. Im Zentrum standen die Überlegungen des BMWi, den Prüfungszeitraum auf sechs Jahre festzulegen und die Anzahl der Wiederholungsversuche für die Bewältigung der Gesamtprüfung auf einen Versuch zu begrenzen. Diesen Überlegungen schließt sich der Vorstand an.
Praxishinweis: Netzwerkbegriff
Berufsträger müssen der WPK die Mitgliedschaft in einem Netzwerk anzeigen. Die bislang von der WPK hierzu veröffentlichten Hilfen führten zu einer weitgehenden Auslegung des Netzwerkbegriffs. Zukünftig soll die Möglichkeit bestehen, den Anschein eines Netzwerks im Fall eines Fortbildungs- oder Empfehlungsverbundes zu entkräften. Hierzu ist ein neuer Praxishinweis vorgesehen, der auf der Internetseite der WPK veröffentlicht wurde.
Praxishinweis: Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen wurde § 50 WPO neu gefasst und § 50a WPO ergänzt. Diese Änderungen führten zu einer Vielzahl von Anfragen aus dem Berufsstand. Der Vorstand hat daher die Veröffentlichung eines Praxishinweises beschlossen, der den Umgang mit den neu gefassten Normen erleichtern soll.
Reflexion: Ziele des Vorstandes 2014 bis 2018
Zu Beginn seiner Amtszeit hatte sich der Vorstand Ziele gesetzt. Diese betrafen unter anderem die Mitwirkung an der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung, einen konstruktiven Dialog mit der APAK beziehungsweise APAS, die Förderung eines attraktiven Berufsbildes und die Stärkung der Wertschätzung von Abschlussprüferleistungen in der Öffentlichkeit. Auf dieser letzten Sitzung hat der Vorstand festgestellt, dass er viele seiner Ziele erfolgreich umsetzen konnte.
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