Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 31.07.2018
In der Antwort heißt es, die Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sei Ziel der Bundesregierung. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Oktober 2013 schütze zwar Gewerbetreibende vor missbräuchlichen Abmahnungen, es mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz dieser Regelungen weiterhin eine erhebliche Anzahl von Regelungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Da Abmahnungen ohne die Einbeziehung staatlicher Stellen zwischen Privaten ausgesprochen werden, lägen der Bundesregierung zur Anzahl der Abmahnungen oder missbräuchlichen Abmahnungen keine verlässlichen offiziellen Daten vor.
Es werde aufmerksam beobachtet, dass Unternehmen bereits unmittelbar mit Beginn der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben, die mit Verstößen gegen die DSGVO begründet und in denen nicht unerhebliche Abmahnkosten geltend gemacht werden. Gegenwärtig prüfe die Bundesregierung Maßnahmen in diesem Bereich.
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