Körperschaftsteuererklärung 2017 – Fristverlängerung
OFD Karlsruhe, Mitteilung vom 31.07.2018
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verlängern wir die Abgabefrist: Die Steuerkunden können ihre Körperschaftsteuererklärung 2017 in diesem Jahr bis zum 31. August 2018 elektronisch abgeben. Dadurch wollen wir es den Steuerkunden ermöglichen, ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt einzureichen.
Ausnahmsweise ist auch eine Abgabe in Papierform bis 31. August möglich. Für diejenigen, die ihre Erklärung in Papierform abgeben wollen, stehen die Vordrucke auf den Internetseiten der Finanzämter unter der Rubrik „Services“ zum Download zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang werden auch die Fristen für die Umsatz- und Gewerbesteuer bis zum 31. August 2018 verlängert. Diese Erklärungen sind elektronisch abzugeben.
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