Laut BFH liegt eine steuerpflichtige entgeltliche Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der Insolvenzverwalter aus der Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks vom Verwertungserlös einen „Massekostenbeitrag“ zugunsten der Masse einbehalten darf. Vergleichbares gilt für die freihändige Verwaltung grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke durch den Insolvenzverwalter (Az. V R 28/09).
BFH, Urteil V R 28/09 vom
28.07.2011
Leitsatz
- Veräußert ein Insolvenzverwalter ein mit einem Grundpfandrecht
belastetes Grundstück freihändig aufgrund einer mit dem Grundpfandgläubiger
getroffenen Vereinbarung, liegt neben der Lieferung des Grundstücks durch die
Masse an den Erwerber auch eine steuerpflichtige entgeltliche
Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an den Grundpfandgläubiger vor, wenn der
Insolvenzverwalter vom Verwertungserlös einen „Massekostenbeitrag“ zugunsten der
Masse einbehalten darf. Vergleichbares gilt für die freihändige Verwaltung
grundpfandrechtsbelasteter Grundstücke durch den Insolvenzverwalter. - Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung
von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (Änderung der
Rechtsprechung).
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927373. |
Quelle: BFH
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