DStV und BStBK im Austausch mit den Datenschutzbehörden der Länder
DStV, Mitteilung vom 12.09.2018
Dies entspricht im Übrigen auch der Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), wonach Steuerberater im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern bereits aufgrund ihres Berufsrechts stets weisungsunabhängig und eigenverantwortlich tätig sind und besondere Pflichten wie etwa die berufliche Verschwiegenheit zu beachten haben. DStV und BStBK werden den begonnenen fachlichen Austausch mit den zuständigen Datenschutzbehörden fortsetzen, um bundesweit in dieser Frage Rechtssicherheit für Mandanten und Steuerberater zu erreichen.
Das vom Vorstandsmitglied der Stiftung Datenschutz, Frederick Richter, moderierte Fachgespräch zwischen Vertretern der Landesdatenschutzbehörden und des Berufsstands fand in den Räumen der Hamburgischen Landesvertretung beim Bund in Berlin statt. Für die BStBK nahmen das Präsidiumsmitglied StB/WP/RA Roland Kleemann, StB Wolf Oberhauser, Geschäftsführerin RA Claudia Kalina-Kerschbaum sowie Referentin Steffi Balzerkiewicz teil. Der DStV war durch seinen Vizepräsidenten StB/vBP Franz Plankermann sowie Berufsrechtsreferent RA Christian Michel vertreten.
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. DStV und BStBK haben mit Blick darauf gemeinsame Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien veröffentlicht. Die Hinweise enthalten auch Arbeitshilfen und Muster für die Praxis. Sie sind abrufbar auf der DStV-Webseite in der Rubrik Praxistipps .
-
www.dstv.de
Powered by WPeMatico