eIDAS-Verordnung
Neue Regeln für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Identifizierung
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.09.2018
Ab 29.09.2018 sind alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronischen Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Deutschland und Italien haben ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen, Luxemburg und Spanien stehen kurz vor dem Abschluss, auch Kroatien, Estland, Belgien, Portugal und das Vereinigte Königreich haben damit begonnen.
Bisher konnten Bürger ihre elektronischen Identifizierungsmittel nicht verwenden, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu authentifizieren, weil die nationalen elektronischen Identifizierungssysteme ihres Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt wurden. Aufgrund dieses elektronischen Hindernisses konnten Diensteanbieter die Vorteile des Binnenmarktes nicht vollständig ausschöpfen. Gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel werden die grenzüberschreitende Erbringung zahlreicher Dienstleistungen im Binnenmarkt erleichtern, und Unternehmen können grenzüberschreitend tätig werden, ohne beim Zusammenwirken mit öffentlichen Verwaltungen auf viele Hindernisse zu stoßen.
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