Die Beratungen über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ausnahme von Kleinstunternehmen von der Pflicht der Erstellung von Jahresabschlüssen ziehen sich weiter in die Länge. Das EU-Parlament und der Rat konnten sich bisher nicht einigen.
Die Beratungen über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ausnahme von
Kleinstunternehmen von der Pflicht der Erstellung von Jahresabschlüssen ziehen
sich weiter in die Länge. Das EU-Parlament und der Rat konnten sich bisher nicht
einigen. Während das EU-Parlament den Kommissionsvorschlag in seiner Entschließung unterstützte und sich für eine Ausnahme von
Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht aussprach, befürwortet der Rat den Vorschlag nur mit einer Vielzahl von Modifikationen.
So halbierte der Rat u. a. die Schwellenwerte, nach denen Kleinstunternehmen als
solche klassifiziert werden (Bilanzsumme < 250.000 Euro, Nettoumsatzerlös
< 500.000 Euro und – wie von der EU-Kommission vorgeschlagen – 10
Beschäftigte). Außerdem sprach sich der Rat für die Beibehaltung gewisser
Rechnungslegungspflichten auf EU-Ebene aus, wie z. B. allgemeine
Bewertungsregeln, obligatorische Gliederungen der Bilanz und der GuV sowie
Mindesttransparenzvorschriften.
Deutschland gehört zu den wenigen
Befürwortern des Kommissionsvorschlags und enthielt sich bei der Ratsabstimmung, da die von der
EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Schwellenwerte mehr Befreiungen von
Kleinstbetrieben ergeben hätten und der Ratsstandpunkt darüber hinaus keine
Möglichkeiten für Befreiungen von der Offenlegungspflicht biete.
Die
EU-Kommission hat nun am 23.09.2011 ihre Zustimmung zu den Modifikationen erteilt. Obwohl der Rat den
Kommissionsvorschlag deutlich abändert, werde die Grundidee des Bürokratieabbaus
gewahrt.
Das Verfahren geht nun in die sog. 2. Lesung. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments ist
momentan für den 16.01.2012 angesetzt. Das EU-Parlament sieht die Änderungen des
Rates kritisch. Wenn das EU-Parlament den Ratsänderungen zustimmt, ist der
Rechtsakt erlassen. Beschließt das EU-Parlament Änderungen zum Ratsstandpunkt,
muss der Rat den Parlamentsänderungen erneut zustimmen.
Für Oktober 2011
wird der damit im Zusammenhang stehende Vorschlag zur grundsätzlichen
Überarbeitung der 4. und 7. Richtlinie erwartet.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro
Brüssel
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