41. Deutscher Steuerberatertag
DStV-Präsident Elster fordert Klarheit beim Datenschutz
DStV, Pressemitteilung vom 08.10.2018
Offenbar – so Elster weiter – fehle den Datenschutzbehörden das Verständnis, was einen freien Beruf auszeichne. Steuerberater müssen nach ihrem Berufsrecht unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft beraten. Aus diesem Grund seien sie niemals weisungsgebunden tätig und könnten damit keine Auftragsverarbeiter sein. Dies gelte auch für die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, bei der in der Praxis fortlaufend die relevanten Zahlen danach überprüft werden müssen, ob Buchungen wie vom Mandanten angenommen erfolgen können oder ob ggf. Anpassungen erforderlich sind. Dies entspreche im Übrigen auch den berechtigten Erwartungen der Mandanten an eine gute und umfassende Beratung.
Mit Blick darauf müssten die Datenschutzbehörden nunmehr zügig eine bundesweit einheitliche Handhabung zur Frage der Auftragsverarbeitung sicherstellen. Anderenfalls werde der Berufsstand auf eine rechtliche Klarstellung durch den Gesetzgeber drängen, schloss Elster.
Den Ausgangspunkt der Diskussion bildet die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25.05.2018 umzusetzen ist. Sie sieht unter anderem Regelungen für die sog. Auftragsverarbeitung vor. Danach müssen gewerbliche Dienstleister für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit dem verantwortlichen Auftraggeber vertraglich vereinbaren, dass sie sich bei ihrer Arbeit unter seine Kontrolle begeben und seinen Weisungen Folge leisten.
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